Diskriminierung

Die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung im Alltag und in der Arbeitswelt ist aufgrund mehrerer Gesetze verboten. Der Diskriminierungsschutz gilt für körperlich, geistig und psychisch behinderte sowie sinnesbehinderte Menschen. Diskriminierung liegt bei unterschiedlicher Behandlung vor. Belästigung gilt ebenfalls als Diskriminierung. Gesetze sehen Gleichstellung vor (siehe Gleichstellung). Sie regeln insbesondere das Diskriminierungsverbot im Alltag und in der Arbeitswelt sowie die Durchsetzung der Rechte in einem Fall von Diskriminierung. Einen umfassenden Begriff verwendet die UN-Behindertenrechtskonvention.