Nationaler Aktionsplan Behinderung

Um die Behindertenrechtskonvention aus dem Jahr 2008 umzusetzen, verabschiedete die Bundesregierung 2012 den Nationalen Aktionsplan Behinderung 2012-2020 (leichter lesen Version). Dieser wurde unter Leitung des Sozialministeriums in Zusammenarbeit mit allen Bundesministerien und unter Beteiligung der Behindertenorganisationen und Sozialpartner erstellt. In acht Schwerpunkten sind insgesamt 250 Maßnahmen aufgelistet. Eine der Maßnahmen beinhaltet die Empfehlung der Darstellung von Menschen mit Behinderungen in den Medien.

Darüber hat das Sozialministerium eine Zwischenbilanz vorgelegt und in einer Presseaussendung erläutert.

Zum NAP Behinderung hat die Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs einen kritischen Zwischenbericht, den NAP Zwischenbericht Zivilgesellschaft, erstellt.

Im August 2017 legte die Bundesregierung den Bericht über die Lage der Menschen mit Behinderungen in Österreich 2016 vor, der über das Broschürenservice des Sozialministeriums abgerufen bzw. bestellt werden kann.

Die politischen Forderungen des Österreichischen Behindertenrats, vertreten durch Präsident Herbert Pichler, und der Behindertenanwaltschaft, vertreten durch Hansjörg Hofer an die nächste Bundesregierung wurden am 9. September 2017 in einer Pressekonferenz und -aussendung präsentiert.

Der einstimmige Beschluss des „Inklusionspakets“ durch die Parlamentsparteien erfolgte am 12.Oktober 2017 im Nationalrat, die Debatte ist nachzulesen auf der Website des Parlaments, ebenso der Initiativantrag.

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