Teilnahme

Behinderten und von konkreter Behinderung bedrohten Menschen soll durch die Maßnahmen des Bundesbehindertengesetzes die bestmögliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gesichert werden. In diesem finden sich die Regelungen für die Rehabilitation behinderter Menschen, den Bundesbehindertenbeirat, für den Monitoringausschuss, den Bericht über die Lage der behinderten Menschen, den Behindertenanwalt, den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung, für Assistenz- und Therapiehunde, den Behindertenpass, Fahrpreisermäßigungen sowie den Kostenersatz für Behindertenorganisationen.