A

Arbeit und Arbeitsmarkt

Umfangreiche und detaillierte Information zu Ausbildung und Beschäftigung von Menschen mit Behinderung und deren Förderung bietet www.ams.at. Informationen zur Vermeidung von Diskriminierung und zur Förderung von Menschen mit Behinderung in der Arbeitswelt bietet die Arbeiterkammer. Das Sozialministerium stellt ebenfalls bedeutsame Informationen über bzw. für Menschen mit Behinderung in Zusammenhang mit Arbeit zur Verfügung. Ein eigenes Portal dient der Vermittlung von Jobs für Menschen mit Behinderung: die Onlinejobplattform Career Moves.

B

Barrierefreiheit

Seit 1. Jänner 2016 gilt das 2006 beschlossene Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz auch für bauliche Barrieren und Barrieren im Verkehrsbereich. Informationen dazu unter www.wko.at/wien/barrierefreiheit, unter www.Sozialministeriumservice.at sowie unter www.oesterreichbarrierefrei.at. Barrierefreiheit wird umfassend gesehen, wofür sich die Initiative Zero Projekt-eine Welt ohne Barrieren einsetzt. Sie hielt ihre Konferenz 2017 in Wien ab, bei der eine Zwischenbilanz über den Nationalen Aktionplan Behinderung (NAP) gelegt wurde.

Behindert und Behinderung

Was gilt als Behinderung, was meint das Wort behindert oder der Begriff von Menschen mit Behinderung? Dem Bundesbehindertengesetz zufolge ist unter Behinderung „die Auswirkung einer nicht nur vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der Sinnesfunktionen zu verstehen, die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der Gesellschaft zu erschweren. Als nicht nur vorübergehend gilt ein Zeitraum von mehr als voraussichtlich sechs Monaten.“ Ähnlich formuliert es das „Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit Behinderungen“, die UN-Behindertenrechtskonvention: „Zu den Menschen mit Behinderungen zählen Menschen, die langfristige körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, welche sie in Wechselwirkung mit verschiedenen Barrieren an der vollen, wirksamen und gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft hindern können.“ Allerdings wird Behinderung zunehmend durch soziale Aspekte erklärt. Darin unterscheidet sich die medizinische Definition, die am Einzelnen ansetzt, vom sozialen Modell: Behinderung entsteht nicht nur aus persönlichen körperlichen Einschränkungen, sondern es sich auch vielfältige Barrieren, die Menschen behindern können. So heißt es auf der Seite www.barriere-check.at, die vom ÖZIV und der WKO gestaltet wurde. Aus einer Behinderung können sich ökonomische Risiken ergeben, beispielsweise Armutsgefährdung, worauf der ÖZIV anlässlich des „Europäischen Protesttages zur Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen“ am 5. Mai verweist.

Behinderten-Anwalt

Die Funktion des Anwalts für Gleichbehandlungsfragen für Menschen mit Behinderung wurde 2006 geschaffen, zeitgleich mit dem Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz und weiteren Schutzbestimmungen für Menschen mit Behinderung im Behinderteneinstellungsgesetz (siehe auch Diskriminierung und Gleichstellung): www.behindertenanwalt.gv.at. Seit Mai 2017 ist Dr. Hansjörg Hofer der Behindertenanwalt.

Behindertenrecht

Zahlreiche Gesetze betreffen Menschen mit Behinderungen. Diese sind (siehe Leitfäden) auf der Seite www.ris.bka.gv.at aufrufbar.

Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz

Dieses Gesetz ist am 1. Jänner 2006 in Kraft getreten. Es die Grundlage für das Gebot der Barrierefreiheit. Ziel des Gesetzes ist die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen in der Gesellschaft. Der Zugang und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen soll Personen mit Behinderung ermöglicht werden. Informationen bietet u.a. das Sozialministerium.

Bundesbehindertenbeirat

Ein Gremium, dem Menschen mit Behinderungen und Selbstvertreter angehören. Es berät den Bundesminister für Soziales in allen grundsätzlichen Fragen der Behindertenpolitik.

C

Chancengleichheit

Die Bundesländer sind für das Sozialwesen zuständig, haben entsprechende Fonds dotiert und in einigen Fällen (Wien, Oberösterreich, Kärnten) Chancengleichheitsgesetze geschaffen. Diese und in anderen Ländern ähnliche Gesetze sorgen auch für die Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention.

D

Diskriminierung

Die Diskriminierung von Menschen mit Behinderung im Alltag und in der Arbeitswelt ist aufgrund mehrerer Gesetze verboten. Der Diskriminierungsschutz gilt für körperlich, geistig und psychisch behinderte sowie sinnesbehinderte Menschen. Diskriminierung liegt bei unterschiedlicher Behandlung vor. Belästigung gilt ebenfalls als Diskriminierung. Gesetze sehen Gleichstellung vor (siehe Gleichstellung). Sie regeln insbesondere das Diskriminierungsverbot im Alltag und in der Arbeitswelt sowie die Durchsetzung der Rechte in einem Fall von Diskriminierung. Einen umfassenden Begriff verwendet die UN-Behindertenrechtskonvention.

E

Erwachsenenschutz

Der neue Erwachsenenschutz tritt am 1. Juli 2018 in Kraft. Damit wird die Sachwalterschaft abgelöst. Künftig ist jeweils zu klären und festzulegen, in welchem Umfang für eine Person eine Erwachsenenvertretung notwendig ist, damit die betroffene Person so weitgehend wie möglich ein selbstbestimmtes Leben führen kann.

G

Gleichstellung

Die Gleichstellung von Menschen mit Behinderung ist in Österreich verfassungsrechtlich garantiert. Wesentlich für das Recht der Gleichstellung von Behinderten sind das Bundes-Behindertengleichstellungsgesetz (Verbot der Diskriminierung im täglichen Leben), das Behinderteneinstellungsgesetz (Verbot der Diskriminierung in der Arbeitswelt) und das Bundesbehindertengesetz (Aufgaben und Befugnisse des Bundesbehindertenanwalts). Zu den gesetzlichen Grundlagen der Gleichstellung von Menschen mit Behinderungen bietet das Bundeskanzleramt eine Übersicht. Das Prinzip der Gleichheit der Menschen bezieht sich vor allem auf das Recht und meint die Gleichheit aller Menschen vor dem Gesetz. Die Gleichstellung ist umfangreicher und bezieht sich auf die Forderung nach gleichen Möglichkeiten für alle Menschen in sämtlichen Aspekten des Lebens.

I

Inklusion

Mit der Vielfalt der Gesellschaft gewinnt das Gebot der Inklusion, also des Einschlusses aller, zunehmend an Bedeutung: Jeder Mensch soll in seiner Individualität akzeptiert werden und die Möglichkeit haben, am gesellschaftlichen Leben vollumfänglich teilzuhaben. Darum geht es bei Inklusion: Niemand ist aus-, jede und jeder sind eingeschlossen. Darauf drängen – neben anderen – insbesondere Eltern von Kindern mit unterschiedlichen Behinderungen. In einer Pressekonferenz im Mai 2017 bekräftigen Eltern ihre Forderung nach einer Schule für alle Kinder, nach Inklusion an Schulen und nach fairer Bildung für Kinder mit Behinderung.

L

Leichte Sprache, leicht Lesen

Leichte Sprache ist eine Ausdrucksweise in der deutschen Sprache, die auf Verständlichkeit zielt. Das Sozialministerium bietet die UN-Behindertenrechtskonvention in Leichter Sprache an. Das Netzwerk Leichte Sprache (leichtesprache.org) informiert über das Wesen der leichten Sprache. Die Idee dazu kam aus den USA. Eine Gruppe von Menschen mit Lernschwierigkeiten engagierte sich für Leichte Sprache. „Leichte Sprache“ und „leicht Lesen“ (LL) bieten Ansätze, sodass die Informationen von Behörden, Gesundheits- und Sozialdiensten auch bei jener Leserschaft ankommen, denen sinnerfassendes Lesen schwerfällt. Die Austria Presse Agentur (APA) bietet fünf Mal pro Woche einen Überblick APA Nachrichten leicht verständlich. Hinweise und Leitlinien für eine verständliche Sprache bietet u.a. Österreichische Behindertenrat.

M

Monitoringausschuss

Das ist ein unabhängiger Ausschuss, angesiedelt beim Sozialministerium. Der Ausschuss überwacht die Umsetzung und Einhaltung der UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen.

N

P

Paralympics und Special Olympics

Die Paralympics sind die Olympischen Spiele für Sportlerinnen und Sportler mit Behinderung. Sie werden seit 1960 regelmäßig ausgetragen und sind seit 1992 organisatorisch mit den Olympischen Sommerspielen verbunden. Special Olympics ist eine vom Internationalen Olympischen Komitee anerkannte Sportbewegung für Menschen mit geistiger Behinderung. Die ersten Sommerspiele wurden 1968 ausgetragen.

Partizipation

Das Wort Partizipation leitet sich aus dem Lateinischen ab und bedeutet, an etwas teilzuhaben. Partizipation bezieht sich konkret auf die Teilhabe aller am politischen Prozess, also auf die Teilnahme an der Diskussion und auf die direkte oder indirekte Mitwirkung an der Beschlussfassung von Regeln und Gesetzen, vor allem in den eigenen Angelegenheiten aber auch jenen der Gesellschaft und des Staates, denen man angehört. Partizipation stellt ab auf volle Teilnahme aller an allen Möglichkeiten des Lebens, woraus sich für Menschen mit Behinderungen konkrete Forderungen ergeben, die am Nationalen Informationstag Partizipation 2017 beraten wurden. Darüber berichtete Martin Ladstätter.

Persönliche Assistenz

Menschen mit Behinderung benötigen – in unterschiedlichen Formen – persönliche Assistenz. Viele Informationen zu diesem Thema finden sich im Tagungsbericht „Lasst mich tun! Leben im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention“ (der Dachorganisation der Behindertenverbände Österreichs) des Nationalen Informationstages 2015 in Wien.

S

Sozialministeriumservice

Das Sozialministerium bietet unter www.sozialministeriumservice.at Informationen zu den Aspekten und Belangen eines Lebens mit Behinderung (Ausbildung, Beruf und Beschäftigung; Behindertenpass und Parkausweis; Gleichstellung und Barrierefreiheit) sowie zu Förderungen.

T

Tag der Menschen mit Behinderungen

Jeweils am 3. Dezember wird der von den Vereinten Nationen 1993 eingeführte Internationale Tag der Menschen mit Behinderungen begangen. Zu diesem Anlass bilanzierte Behindertenanwalt Hansjörg Hofer 2018 die Fortschritte in der Gleichbehandlung von Menschen mit Behinderungen, erinnerte zugleich aber an unerledigte Aufgaben, etwa den Zugang von Menschen mit Behinderungen zum Arbeitsmarkt.

Teilnahme

Behinderten und von konkreter Behinderung bedrohten Menschen soll durch die Maßnahmen des Bundesbehindertengesetzes die bestmögliche Teilnahme am gesellschaftlichen Leben gesichert werden. In diesem finden sich die Regelungen für die Rehabilitation behinderter Menschen, den Bundesbehindertenbeirat, für den Monitoringausschuss, den Bericht über die Lage der behinderten Menschen, den Behindertenanwalt, den Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung, für Assistenz- und Therapiehunde, den Behindertenpass, Fahrpreisermäßigungen sowie den Kostenersatz für Behindertenorganisationen.

U

UN-Behindertenrechtskonvention

siehe dasselbe Stichwort unter Grundlagen/Leitfäden.

W

Web Content Accessibility Guidelines

Die Web Content Accessibility Guidelines (WCAG) 2.0 sind Richtlinien für die Gestaltung barrierefreier Webinhalte. Sie sollen die Zugänglichkeit und Nutzbarkeit von Webseiten für Menschen mit Behinderungen sicherstellen. Die Richtlinien sind Grundlage für gesetzliche Vorgaben in vielen Ländern. Sie wurden von der ISO und der IEC übernommen als ISO/IEC 40500.